Steuerberatungsbüro Siegfried Weigelt  
 
Schloßstraße

Honorar

Die Frage nach den zu erwartenden Kosten, wird meist schon nach kurz nach der Begrüßung gestellt. Selbstverständlich möchte jeder Interessent wissen, ob er sich die professionelle Beauftragung leisten kann bzw. ob ihm der Auftrag das voraussichtliche Honorar wert ist. Leider kann diese kurze Frage nicht so einfach beantwortet werden.

Wird ein Dachdecker danach gefragt, wie viel ein Dach decken kostet, wird er sofort zurückfragen: Wie groß das Dach ist, welche Dachplatten verwendet werden sollen und welche Unterkonstruktion besteht; kurzum er wird einen Ortstermin vereinbaren und dann nach einer ersten Besprechung eine vorsichtige Kostenprognose abgeben.

Die seriöse Einschätzung des voraussichtlichen Honorars eines Steuerberaters erfordert im Regelfall ebenfalls zunächst die Einblicknahme in den zu bearbeitenden Sachverhalt. Im Anschluss kann dann meist eine Abschätzung des Honorarvolumens durchgeführt werden.

Bei Tätigkeiten im Bereich der „ klassischen “ Steuerberatung (Buchhaltung, Jahresabschluss und Überschussrechnung, Steuererklärungen) ist der Steuerberater an eine bestehende Gebührenverordnung gebunden. Diese Verordnung enthält umfangreiche Regelungen über den möglichen Gebührenrahmen (Mindest- und Höchstgebühr). Bei Arbeiten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand, sollte laut der Rechtsprechung das Honorar den Mittelwert (zwischen der Mindest- und Höchstgebühr) auch nicht überschreiten.

Demgemäß wird sich der Ansatzwert für die Gebühr in Regel bei einfacheren Arbeiten nach unten und nur bei sehr komplexen Arbeiten nach oben abweichen.

Für bestimmte Steuerberaterleistungen wird das Honorar auch aus Wertgebühren oder mittels Stundensatzberechnung errechnet.

Die ausführlichen Regelungen der Steuerberatergebührenverordnung können in meiner Kanzlei oder im Internet bei der Steuerberaterkammer Stuttgart unter www.stbk-stuttgart.de eingesehen werden.

Ein Beispiel fuer eine Honorarermittlung habe ich hier für Sie zum Download bereitgestellt.