Die seriöse Einschätzung des voraussichtlichen
Honorars eines Steuerberaters erfordert im Regelfall ebenfalls zunächst
die Einblicknahme in den zu bearbeitenden Sachverhalt. Im Anschluss kann
dann meist eine Abschätzung des Honorarvolumens durchgeführt
werden.
Bei Tätigkeiten im Bereich der „ klassischen “ Steuerberatung
(Buchhaltung, Jahresabschluss und Überschussrechnung, Steuererklärungen) ist der Steuerberater an eine bestehende Gebührenverordnung gebunden.
Diese Verordnung enthält umfangreiche Regelungen über den möglichen
Gebührenrahmen (Mindest- und Höchstgebühr). Bei Arbeiten
mit mittlerem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand, sollte laut der Rechtsprechung
das Honorar den Mittelwert (zwischen der Mindest- und Höchstgebühr) auch nicht überschreiten.
Demgemäß wird sich der Ansatzwert für die Gebühr
in Regel bei einfacheren Arbeiten nach unten und nur bei sehr komplexen
Arbeiten nach oben abweichen.
Für bestimmte Steuerberaterleistungen wird
das Honorar auch aus Wertgebühren oder mittels Stundensatzberechnung
errechnet.
Die ausführlichen Regelungen der Steuerberatergebührenverordnung
können in meiner Kanzlei oder im Internet bei der Steuerberaterkammer
Stuttgart unter www.stbk-stuttgart.de
eingesehen werden.
Ein Beispiel fuer eine Honorarermittlung habe ich hier
für Sie zum Download bereitgestellt.